b) Zur geplanten Strassenbeleuchtung führte die KDP im Amtsbericht vom 6. November 2014 aus, mit der ALMA-Leuchte sei im Vergleich zu den vorhandenen Originallampen, die sich nicht auf LED umrüsten liessen, ein formal ebenbürtiges, handelsübliches Produkt ausgewählt worden, das den beleuchtungstechnischen Anforderungen entspreche. Das Wegfallen der Kandelaber ergebe eine erhebliche Verbesserung für den Strassenraum. Die Anordnung der Lampen an der Fassade respektiere deren symmetrische Gliederung und die zusätzlich nötigen Leuchten seien auf der gesamten Gebäudelänge vertretbar. 8