Der fragliche Aussenraum liegt zum einen in einem ISOS Gebiet. Zum andern legen ebenfalls die Überbauungsvorschriften Wert auf eine gute Aussenraumgestaltung (Art. 23, 24, 25 und 26 der Überbauungsvorschriften UeO b Areal Scheibenstrasse). Die Beschwerdegegnerin hat sich mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 zudem dazu bereit erklärt, vorerst freiwillig auf den geplanten Abfallhai in der Grünfläche bei der ehemaligen Rosstränke zu verzichten.