erhalten und nicht versiegelt wird, ist vereinbar mit dem Erhaltungsziel B des denkmalgeschützten ISOS-Gebiets Nr. 6 und entspricht den Grundsätzen von Art. 23 der Überbauungsvorschriften UeO b Areal Scheibenstrasse. Das Belassen der fraglichen Grünfläche ist unproblematisch und kann bewilligt werden. Die KDP und der Beschwerdeführer kritisieren allerdings den übergrossen Abfallhai, welcher in der kleinen Grünanlage erstellt werden soll. Er wirke sich störend auf das Ortsbild aus und sei unnötig, weil der nächste Abfallhai nur gerade 15.00 m entfernt geplant sei. Die Argumentation überzeugt: Der fragliche Aussenraum liegt zum einen in einem ISOS Gebiet.