Die Aussenräume sind nach ökologischen Prinzipien zu gestalten. Dazu gehören insbesondere: - Minimierung der Bodenversiegelung, soweit diese mit der Altlastsituation vereinbar ist, - Vernetzung der Grünräume, - Verwendung einheimischer und standortgerechter Pflanzen, - (…)" d) Der Beschwerdeführer beanstandet das Belassen der Grünfläche nicht. Auch die KDP bewertet die Erhaltung der kleinen Grünfläche im Amtsbericht vom 6. November 2014 als positiv. Der Auffassung der KDP kann gefolgt werden. Dass die bestehende Grünfläche 7 Vgl. Situationsplan Teil 1 im Massstab 1:200 mit Stempel des Regierungsstatthalteramts vom 26. März 2013