Verfahrensinhalt ist somit nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 8. September 2014. Aufgrund der Einwände des Beschwerdeführers gegen die Projektänderung vom 8. September 2014 und der Beschwerde vom 30. April 2013 sind folgende unerledigte Rügepunkte zu beurteilen: - Gestaltung der Grünflache mit Abfallhai (E. 3) - Strassenbeleuchtung (E. 4) - oberirdische Parkplätze (E. 5) - Anschluss des Areals an den Wärmeverbund der KVA (E. 6) 6 Vgl. BVR 2012 S. 463, E. 2.2 mit weiteren Hinweisen 6 3. Gestaltung der Grünflache mit Abfallhai