Gegen die Projektänderung vom 8. September 2014 hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. Oktober 2014 Einsprache erhoben. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2014 unterbreitete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin zudem ausserhalb des Verfahrens einen Vergleichsvorschlag. Mit Schreiben vom 12. Dezember 2014 nahm die Beschwerdegegnerin zu den Vergleichsvorschlägen und Einsprachepunkten Stellung. Danach erhielten die Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machte der Beschwerdeführer Gebrauch. Die Beschwerdegegnerin teilte mit, sie verzichte auf die Einreichung von Schlussbemerkungen.