Diese Behauptung wies die KDP mit Schreiben vom 7. April 2014 entschieden zurück. Sie hielt fest, die Fachstelle habe erst im Beschwerdeverfahren die Möglichkeit erhalten, sich zum Gesamtprojekt zu äussern. Sie habe gegenüber dem städtischen Tiefbauamt ihre Bereitschaft bekräftigt, an einer einvernehmlichen Projektänderung mitzuarbeiten. Von diesem Angebot sei nicht Gebrauch gemacht worden. Anschliessend gab das Rechtsamt den Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen.