4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Auf Antrag des Beschwerdeführers führte es im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Dabei zeichnete sich ab, dass zwischen den Parteien eine aussergerichtliche Einigung zustande kommt. Mit Schreiben vom 17. Juli 2013 teilte der Vertreter der Beschwerdegegnerin dem Rechtsamt der BVE mit, ein Vergleich mit Rückzug habe nicht erzielt werden können.