2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 30. April 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er kritisiert insbesondere die oberirdischen Parkplätze entlang des Gebäudes Y.________strasse 11, die Anordnung der Strassenbeleuchtung, die fehlende Erschliessung des Areals durch den Wärmeverbund KVA Thun sowie die Gestaltung der Grünanlage bei der alten Rosstränke. Sinngemäss beantragt er damit die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 26. März 2013.