die Frage des Bildwechsels ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreter Faktoren zu beurteilen. Als Hilfsmittel für diese Beurteilung existiert im Kanton Bern eine BSIG-Information mit einer Checkliste zur Verkehrssicherheit bei Strassenreklamen und die „Interkantonale Arbeitsgruppe zur einheitlichen Beurteilung sowie Anwendung von Werbung und Reklamen im Strassenraum“ hat ein Merkblatt herausgegeben. Es handelt sich dabei entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht um Rechtsquellen, die weitergehende Regelungen enthalten als Bundesrecht.