Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nimmt das TBA bei Bildwechseln nicht „stereotyp“ eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit an, sondern verweist auf die Einzelfallbeurteilung.20 So hat denn auch das Strasseninspektorat im vorliegenden Fall zwar den häufigen Bildwechsel als wichtiges Kriterium genannt, aber in erster Linie die konkrete Verkehrssituation untersucht und als Ergebnis einer Gesamtbetrachtung eine negative Beurteilung abgegeben. Dass die Fachstelle und die Baubewilligungsbehörde bei der Beurteilung zusätzlicher Ablenkungsfaktoren wie