Bildschirm etwas weiter von der Strasse entfernt steht. Dies bewirkt, dass die Fahrzeuglenker die Reklame zunächst nur „aus den Augenwinkeln“ wahrnehmen und unter Umständen – teilweise auch ungewollt und automatisch – den Kopf nach rechts abdrehen, um den Bildschirm besser wahrzunehmen. Die grosse Ablenkungswirkung des Bildschirmes kann zusätzlich durch den geplanten Wechsel der Standbilder verstärkt werden. Es ist zwar der Beschwerdeführerin darin Recht zu geben, dass ein Autolenker bei einem Wechsel in 20-Sekunden-Intervallen höchstens einen Bildwechsel wahrnimmt. Dies kann aber bereits ausreichen, um die Ablenkungswirkung für einen Teil der Autofahrer noch mehr zu verstärken.