Anlässlich eines Augenscheins konnte sich das Rechtsamt der BVE selbst ein Bild der Situation machen. Es hat sich gezeigt, dass auf der A.________strasse, einer Kantonsstrasse, die südlich der Ortschaft Oberbipp verläuft, eine hohe Verkehrsdichte besteht. Der geplante Bildschirm würde für die Verkehrsteilnehmer, die Richtung Oensingen/Olten fahren, sichtbar sein. Vor dem Standort des Bildschirmes passieren die Autolenker zunächst die Einmündung einer kleinen Strasse (B.________weg) und dann eine Tankstelle. Nach der Tankstelle weist die A.________strasse eine leichte Rechtskurve 13 BGer 2A.112/2007 vom 30. Juli 2007, E. 3.3 mit Hinweisen auf weitere Entscheide; BGE 99 Ib 377 E. 2; vgl.