Die Beschwerdeführerin bestreitet dagegen, dass das Bauvorhaben die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte. Sie ist der Auffassung, am geplanten Standort sei die Verkehrssituation sehr einfach und es gebe keine Signale oder Markierungen, deren Wirkung herabgesetzt werde. Daher erfordere die Verkehrssituation keine erhöhte Aufmerksamkeit der Autolenker. Die Praxis des Strasseninspektorates, bei Reklamen mit Bildwechseln generell von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auszugehen, sei übertrieben streng. Bei einem Wechsel in Intervallen von mindestens 20 Sekunden würden die Autofahrer höchstens einen Bildwechsel sehen. Dies beeinträchtige die