ein Wechsel in 20-Sekunden-Intervallen sei nicht bewilligungsfähig. Die Vorinstanz ist gestützt auf diese Beurteilung des Strasseninspektorates Oberaargau zum Schluss gelangt, der geplante LED-Bildschirm für digitale Plakatwerbung beeinträchtige die Verkehrssicherheit und könne deshalb nicht bewilligt werden.