a) Das Strasseninspektorat betrachtet die Verkehrssicherheit aufgrund einer Ablenkungswirkung durch den geplanten LED-Bildschirm als spürbar gefährdet. Es hielt in seinen Fachberichten10 und anlässlich des Augenscheins vom 11. Juni 2013 fest, am geplanten Standort sei das Verkehrsaufkommen hoch, es bestehe die Möglichkeit zu überholen und die geplante Reklame stehe in unmittelbarer Nähe einer Zufahrt und von Signalen. Ein entscheidendes Kriterium sei zudem die Wirkung des Spezialeffektes der wechselnden Bilder; ein Wechsel in 20-Sekunden-Intervallen sei nicht bewilligungsfähig.