Strasseninspektorates Oberaargau des Oberingenieurkreises IV des Tiefbauamtes des Kantons Bern zur Verkehrssicherheit erteilte die Gemeinde mit Entscheid vom 12. Februar 2013 den Bauabschlag. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. März 2013 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheides vom 12. Februar 2013 und die Erteilung der Baubewilligung, eventualiter die Aufhebung des angefochtenen Entscheides und die Rückweisung an die Vorinstanz. Sie macht insbesondere geltend, entgegen der Beurteilung des Strasseninspektorates liege keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor. Gleichartige LED-