ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat mit VGE 2013/314 vom 4.12.2013 eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen und das Bundesgericht hat diesen Entscheid bestätigt (BGer 1C_4/2014 vom 2.5.2014). RA Nr. 110/2013/270 Bern, 21. August 2013 in der Beschwerdesache zwischen Y.________ Beschwerdeführerin vertreten durch Herrn Rechtsanwalt X.________ und Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Oberbipp, Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 5, 4538 Oberbipp