8 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 6 4. Die Baubewilligungsbehörde wird angewiesen, auch eine allfällige Baubewilligung für das Ausführungsprojekt mit der Auflage gemäss Ziffer 1 zu versehen. 5. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Helvetia Nostra, eingeschrieben - Y.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald, Gemeindeverwaltung