Im Einverständnis mit den Verfahrensbeteiligten sistierte das Rechtsamt der BVE das Verfahren mit Verfügung vom 8. Februar 2013. Nachdem das Bundesgericht im Rahmen der öffentlichen Urteilsberatung vom 22. Mai 2013 drei Leitentscheide zur Zweitwohnungsinitiative gefällt hat, gab der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 28. Mai 2013 bekannt, er sei bereit, das Haus nur mit Erstwohnungen zu erstellen. Auch sei er einverstanden, wenn die Baubewilligung mit einer entsprechenden Auflage versehen werde und im Grundbuch ein dahingehender Eintrag gemacht werde. 1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).