identisch sind, hat er für die Einstellhalle und das darüber vorgesehene Haus am 15. Juni 2012 zwei getrennte Baugesuche eingereicht. Bei demjenigen für das Wohnhaus handelt es sich um ein Gesuch um Erteilung einer generellen Baubewilligung im Sinne von Art. 32d BauG1. Am 4. Oktober 2012 vereinigte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die beiden Verfahren im Einverständnis aller Beteiligten. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Helvetia Nostra Einsprache. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli erteilte mit Gesamtbauentscheid vom 4. Dezember 2012 die generelle Baubewilligung für das Wohnhaus sowie die Baubewilligung für die Einstellhalle.