Diese Praxis stellt einen vertretbaren Inte-ressenausgleich dar zwischen dem Nachtruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner der Thuner Innenstadt, dem Bedürfnis einer breiteren Öffentlichkeit an einem attraktiven Stadtzentrum mit entsprechendem Unterhaltungsangebot und dem Interesse der Gewerbetreibenden auf möglichst freie wirtschaftliche Entfaltung. Sie respektiert auch den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern sich die Situation des Restaurants F.________ von den anderen Lokalen der Innenstadt unterscheidet, die sich in unmittelbarer Nähe befinden und denen bereits die generelle Überzeit bewilligt worden ist.