Betriebe mit genereller Überzeit müssen ein Fumoir anbieten und sich (in der Thuner Innenstadt) am Ordnungsdienst der Gemeinde beteiligen. Generelle Überzeitbewilligungen werden in der Innenstadt von Thun überwiegend am Wochenende, längstens bis 03.30 Uhr und unter bestimmten Auflagen und Bedingungen bewilligt. Angestrebt werden möglichst einheitliche Öffnungszeiten, um den Bar-Tourismus einzudämmen. In Zweifelsfällen wird zuerst ein Versuchsbetrieb bewilligt und erst anschliessend definitiv entschieden. Zudem schreitet der Regierungsstatthalter von Thun bei übermässigen Immissionen bekanntermassen ein.