Anders als beispielsweise für die Städte Bern29 und Biel30 oder für die Bödeli-Gemeinden31 gibt es für die Stadt Thun kein Überzeitkonzept. Der Regierungsstatthalter von Thun hat aber eine vergleichbare Praxis entwickelt. Er berücksichtigt die Zonenvorschriften, Bericht und Antrag der Standortgemeinde, die Wirtschaftsfreiheit sowie das Gleichbehandlungsund Verhältnismässigkeitsprinzip. Betriebe mit genereller Überzeit müssen ein Fumoir anbieten und sich (in der Thuner Innenstadt) am Ordnungsdienst der Gemeinde beteiligen.