28 BDE RA Nr. 110/2008/135 E. 3i 10 Wettbewerbern mit einer Überzeit bis 03.30 Uhr. Die unterschiedlichen Öffnungszeiten führten auch zu Lokalwechseln, die sekundären Lärm in den Strassen und Verschmutzungen der näheren Umgebung mit sich brächten. Mit der Erweiterung der generellen Öffnungszeit für das Restaurant F.________ seien insgesamt keine zusätzlichen Immissionen zu erwarten.