Der Regierungsstatthalter von Thun begründet die Erteilung der generellen Überzeit für Freitag und Samstag in seinem Entscheid vom 16. Mai 2012 damit, dass die Innenstadt von Thun insgesamt 30 Betriebe mit genereller Überzeit bis 03.30 Uhr und acht weitere mit einer kürzeren generellen Überzeit zähle. Dieses grosse, eventuell zu grosse Angebot könne nicht mit einer Ungleichbehandlung eines einzelnen Betriebs verhindert werden. Dass das Restaurant F.________ bisher lediglich eine Überzeitbewilligung bis 02:00 Uhr erhalten habe, führe nicht nur zu einem wirtschaftlichen Nachteil gegenüber