Diese ging davon aus, dass die generelle Überzeitbewilligung bei Einhaltung der Auflagen keine regelmässigen Lärmimmissionen zur Folge haben dürfte. Seither konnten positive Erfahrungen mit einem funktionierenden Sicherheitsdienst und einem verbesserten Verhalten der Gäste gesammelt werden. Ausser der Lärmklage vom 23. Juli 2008 um 23.04 Uhr (d.h. vor Erteilung der befristeten generellen Überzeitbewilligung) sind bei der Kantonspolizei keine weiteren Lärmklagen aktenkundig. Auch beim Gewerbeinspektorat Thun sind keine Lärmklagen aus den letzten vier Jahren aktenkundig.