hätte eine erhebliche Störung der Wohnbevölkerung zur Folge.28 Seither hat sich die Situation massgeblich verändert. Am 3. Juni 2010 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun der Beschwerdegegnerin eine befristete Bewilligung für eine generelle Überzeit jeweils Freitag und Samstag bis 02:00 Uhr. Dabei stützte er sich unter anderem auf den Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern vom 14. April 2010. Diese ging davon aus, dass die generelle Überzeitbewilligung bei Einhaltung der Auflagen keine regelmässigen Lärmimmissionen zur Folge haben dürfte.