Es könne davon ausgegangen werden, dass der Grossteil der Gäste das Lokal um 03:30 Uhr verlasse. Erfahrungsgemäss könne dies zu Lärmimmissionen führen. In der Zeit zwischen 02:00 bis 03:00 Uhr sei bei pflichtgemässer Wahrnehmung der Auflagen mit keinen nennenswerten Lärmimmissionen zu rechnen. Die Überzeitverlängerung werde von der Anwohnerschaft hauptsächlich dadurch wahrgenommen werden, dass der Grossteil der Gäste das Lokal um 03.30 Uhr statt um 02.00 Uhr verlassen werde. Es komme zu einer Verschiebung des zeitweilig störenden Lärms von bisher 02:00 auf neu 03.30 Uhr.