Seit Erteilung der generellen Überzeit im August 2010 für jeweils Freitag und Samstag bis 02:00 Uhr des darauf folgenden Tages habe die Fachstelle anlässlich von Kontrollen festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsdienst eingesetzt werde, der unter anderem die Auflagen zur Betriebsbewilligung gut umsetze. Die Ansammlung von Lokalbesuchern im Freien sei im Vergleich zu den Anfangszeiten des Betriebes nun nach 00:30 Uhr deutlich eingeschränkt. Die Auswirkungen der Erweiterung der generellen Überzeit beurteilt die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik folgendermassen: Es könne davon ausgegangen werden, dass der Grossteil der Gäste das Lokal um 03:30 Uhr verlasse.