In der Betriebsbewilligung seien die in Bezug auf das Verweilen von Gästen im Freien während des Lokalbesuchs spezifischen Auflagen enthalten. Bei ordnungsgemässer Umsetzung könnten die Lärmimmissionen derart reduziert werden, dass sie weniger intensiv, nicht mehr regelmässig und nur kurzzeitig auftreten würden. Seit Erteilung der generellen Überzeit im August 2010 für jeweils Freitag und Samstag bis 02:00 Uhr des darauf folgenden Tages habe die Fachstelle anlässlich von Kontrollen festgestellt, dass ein ausreichender Sicherheitsdienst eingesetzt werde, der unter anderem die Auflagen zur Betriebsbewilligung gut umsetze.