Sie sind somit auch in der Zone Wohnen/Arbeiten W/A3+ erlaubt. Zudem ergibt sich aus dem Plan mit den Standorten sämtlicher Betriebe mit genereller Überzeitbewilligung in der Stadt Thun14, dass es in der fraglichen Zone bereits mehrere Gastgewerbebetriebe mit Überzeitbewilligung hat. Das Restaurant F.________ ist daher zonenkonform. 8 Art. 65 USG; BVR 2003 S. 423 ff. E. 4a 9 BVR 2000 S. 122 E. 3b mit Hinweisen; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons