__ befinde sich in der Zone Wohnen und Arbeiten. Die für diese Zone definierten Lärmschutzgrenzwerte würden regelmässig überschritten und das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft gelte unverändert auch am Wochenende. Eine korrekte Güterabwägung ergebe, dass die Gesundheit einer Vielzahl von Personen gegenüber rein pekuniären Interessen höher zu gewichten sei, weshalb die ersuchte Überzeit für das Restaurant F.________ abzulehnen sei. In ihren Schlussbemerkungen bestreitet sie zudem die Zonenkonformität des Betriebs.