2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 4 zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin Gebrauch. Am 10. Dezember 2012 stellte die Beschwerdegegnerin für den Fall der Abweisung der Beschwerde das Gesuch, einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. 5. Auf die Rechtsschriften und die Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen