Im Nachgang zur Einigungsverhandlung reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung mit angepassten Öffnungszeiten am Freitag und Samstag bis 03.30 Uhr ein. Mit Entscheid vom 16. Mai 2012 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für generelle Überzeit jeweils Freitag und Samstag bis 03.30 Uhr. Für die ebenfalls beantragte generelle Überzeit am Donnerstag bis 02.00 Uhr erteilte er den Bauabschlag.