I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin betreibt seit Mitte Februar 2008 das Restaurant F.________ an der G._____Gasse in Thun. Das Lokal befindet sich auf Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. E.________ in der Zone Wohnen/Arbeiten W/A3+ sowie im Altstadtgebiet A II und ist der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugewiesen. Mit Gesamtentscheid vom 30. Juli 2008 wies der Regierungsstatthalter von Thun ihr Gesuch 2