3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 1'600.-- werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Frau Rechtsanwältin F.________, per Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Kappelen, Gemeindeverwaltung, per Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Seeland, zur Kenntnis