5. Ergebnis und Kosten a) Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Beschwerde gutzuheissen ist und der angefochtene Bauentscheid der Gemeinde Kappelen vom 22. März 2012 aufzuheben ist. Dem Baugesuch des Beschwerdegegners vom 8. Oktober 2011 bzw. der Projektänderung vom 15. Februar 2012 ist der Bauabschlag zu erteilen. Die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden müssen unter diesen Umständen nicht mehr geprüft werden.