4. Vertrauensschutz a) Der Beschwerdegegner beruft sich auf den Vertrauensschutz, sollte die BVE davon ausgehen, dass eine Weide für Pferde baubewilligungspflichtig sei. Denn der Beschwerdegegner dürfe sich auf die wiederholte Zusicherung resp. die Äusserungen seitens der Einwohnergemeinde Kapellen verlassen, wonach keine zusätzlichen Gesuche für die Weide nötig seien. Die entsprechenden Auskünfte der Gemeinde hätten sich auf eine konkrete Angelegenheit (Baugesuch Nr. 305 / 21-2011) bezogen und seien vorbehaltlos erteilt worden. Der Gemeindeschreiber sei für die entsprechende Auskunftserteilung zuständig gewesen.