d) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegegners ist für die Auslauffläche von zwei Pferden in der Wohnzone eine Baubewilligung erforderlich. Denn es sind nur Gehege für einzelne Kleintiere baubewilligungsfrei, wenn sie unter einer Grundfläche von höchstens 10 Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG; SR 455) 11 Urteil des Bundesgerichts 1C_122/2009 vom 21. Januar 2010 E. 5.6 6