Nach der Rechtsprechung können in ländlichen Wohnzonen Bauten für die hobbymässige Haltung von zwei Pferden zonenkonform sein. 7 Demgegenüber sind Bauten für die hobbymässige Haltung von Pferden in der Landwirtschaftszone grundsätzlich nicht zonenkonform.8 d) Auf der Parzelle Nr. G.________ können folglich auf dem Teil, der in der Wohnzone liegt, Bauten und Anlagen für die hobbymässige Haltung von zwei Pferden zonenkonform sein, unter der Voraussetzung, dass dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen.9 4 Bau- und Nutzungsreglement der Gemeinde Kappelen vom 13. September 2006 (BNR)