Die Wohnnutzung kann als eine Reihe verschiedener Zwecke und Tätigkeiten beschrieben werden, wie etwa Erholung, Schlafen, Essen und Hausarbeit. In der Wohnzone sind also nicht nur Wohnbauten, sondern Bauten zur Erschliessung, Ausstattung und Versorgung mit Gütern und Leistungen des täglichen Lebensbedarfs zulässig. Daneben werden der Wohnnutzung auch Räume für Freizeitbeschäftigungen angerechnet, insbesondere auch Bauten für das hobbymässige Halten von Haustieren, sofern sie nicht zu übermässigen Immissionen führen.5