4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch. Es holte zudem einen Fachbericht des beco, Berner Wirtschaft, Immissionsschutz, ein. Das Rechtsamt gab den Parteien Gelegenheit sich insbesondere 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 zur Frage des Pferdeauslaufs zu äussern und gewährte ihnen diesbezüglich das rechtliche Gehör. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen