3. Mit Bauentscheid vom 22. März 2012 erteilte die Gemeinde Kappelen die Baubewilligung für das Bauvorhaben am Gebäude H.________gässli 6; den Einbau von Pferdeboxen in das bestehende Nebengebäude südwestseitig, den Einbau von zwei Toren in der Nordwest-fassade sowie das Erstellen eines Mistplatzes an der Nordwestfassade. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 19. April 2012 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheides vom 22. März 2012 und machen insbesondere geltend, das Erstellen von Pferdeställen in der Wohnzone sei unzulässig.