Die Parzelle liegt teilweise in der Wohnzone W sowie teilweise in der Landwirtschaftszone LZW. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Anlässlich einer Einigungsverhandlung nahm der Beschwerdegegner am 24. Januar 2012 eine Projektänderung betreffend das Bauvorhaben am Gebäude H.________gässli 6 vor. 2. Mit Teil-Bauentscheid vom 13. Februar 2012 erteilte die Gemeinde Kappelen die Baubewilligung für den Abbruch der Werkhalle H.________gässli 8. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft.