RPG sind Seeufer von Bauten freizuhalten; Gleiches verlangt auch das SFG. An der Freihaltung der Ufer und damit auch am Abbruch der unbewilligt erstellten Pfähle besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Hinsichtlich der Verhältnismässigkeit der Wiederherstellung erweist sich die Anordnung der Vorinstanzen als geeignet und erforderlich. Mildere Massnahmen sind nicht ersichtlich. Die angeordnete Wiederherstellung erweist sich als verhältnismässig.