«Aufgrund verschiedener organisatorischen und systemtechnischen Umstellungen ist eine Rückverfolgung der Standorte der Schiffe bis 7. Juli 1962 nicht möglich (u.a. da die Schifffahrt erst in den 80er-Jahren dem damaligen Strassenverkehrsamt angegliedert wurde). Zudem werden die Standorte teilweise gemäss Kundenangaben in den Schiffsausweisen eingetragen. Das heisst, dass die Bezeichnung „P. A.________ priv." nicht zwingend als solches als Standort im Schiffsausweis eingetragen ist. 4