3. Subeventuell: Der Bauabschlag sei zu bestätigen aber auf die Verfügung der Wiederherstellung sei zu verzichten. 4. Die rechtshängigen Einsprachen, - D.________, 4410 Liestal, - B.________, 3234 Vinelz, 1 Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451). 3 seien als öffentlich rechtlich unbegründet abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werden kann. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.»