Mit Verfügung vom 17. Februar 2012 verweigerte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Am 15. März 2012 wies der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Seeland das nachträgliche Baugesuch ab und ordnete das Entfernen der sechs Pfähle an.