Im August 1995 beklagte sich Herr B.________, dass Herr Y.________ den Hafen anders als seiner Zeit bewilligt saniert und grössere Pfähle gesetzt habe. Am 10. Juli 1996 forderte die Gemeinde Vinelz Herrn C.________, damaliger Eigentümer der Parzelle Nr. A.________ auf, die Posten längs des Stegs sowie die sechs in den See gerammten Pfähle zu entfernen. Herr C.________ stellte am 6. August 1996 ein nachträgliches Baugesuch für das Erstellen von sechs gerammten Pfählen für das Anbinden von Schiffen. Im Laufe des Verfahrens ist die Beschwerdeführerin als neue Eigentümerin der Parzelle Nr. A.________ in das Verfahren eingetreten.